Fragen und Antworten

Gibt es die Möglichkeit eines Probebesuches oder Schnuppertages?

Ja, selbstverständlich! Je nachdem wie alt Ihr Kind ist, macht es Sinn, wenn Sie zunächst ein oder zwei Mal mit Ihrem Kind zusammen für ein, zwei Stunden bei mir sind. Grössere Kinder wollen vielleicht auch alleine einen halben oder ganzen Nachmittag bei mir verbringen. Am besten, wenn auch andere Kinder dabei sind. So können sich alle beschnuppern und sich ein Bild machen. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Kind von mir zu betreuen, vereinbaren wir eine Probezeit. In der Probezeit können Sie innerhalb von 5 Tagen künden und gehen so kein Risiko ein. 

Ich möchte nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten und suche deshalb eine Tagesmutter. Nehmen Sie auch Babys?

Ja, sicher! Ich betreue auch Babys. Nehmen Sie frühzeitig mit mir Kontakt auf. Wenn Sie möchten, schon vor der Geburt. Im Mutterschaftsurlaub kommen Sie mit Ihrem Kind vorbei und besprechen mit mir Ihre weiteren Pläne: Wieviel und an welchen Tagen möchten Sie arbeiten? Kennen Sie Ihre Arbeitszeiten schon? Soweit es möglich ist, versuche ich flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Es macht aber Sinn, sich früh abzusprechen. Ich kann Ihr Baby nur aufnehmen, wenn auch Betreuungsplatz vorhanden ist. Selbstverständlich können Sie auch Schnuppertage oder Probebesuche mit mir abmachen.

Ich arbeite unregelmässig bzw. Schichtdienst. Kann mein Kind auch einmal länger bei Ihnen bleiben?

Ja, sicher! Besonders Eltern, die unregelmässig arbeiten müssen, sind auf Betreuungsplätze angewiesen. In Ausnahmefällen nehme Ihr Kind auch einmal über Nacht bei mir auf oder hüte es abends bei Ihnen zu Hause. Sprechen Sie das Vorgehen mit mir ab.

Ich bin alleinerziehend und muss über's Wochenende geschäftlich verreisen. Betreuen Sie Kinder auch an Wochenenden?

Wenn das Kind auch sonst von mir betreut wird, werde ich auch in dieser Situation einspringen. Regelmässige Wochenendbetreuungen kann ich jedoch nicht übernehmen, da ich Montag bis Freitag schon arbeite.

Ich erhalte Subventionen von der Gemeinde Urdorf. Ich möchte mein Kind von Ihnen betreuen lassen. Reduzieren sich dabei die Preise bei Ihnen?

Nein. Ich bin selbständige Tagesmutter und deshalb nicht dem Sozialdienst Limmattal (SDL) oder dem Krippenverein Dietikon angeschlossen. Ich kann Ihnen keine Reduktionen des Tarifes anbieten. Wenn Sie Subventionen bekommen, welche Ihnen tiefere Tarife ermöglichen als ich verlange, melden Sie sich direkt bei den betreffenden Institutionen. Es wird Ihnen dort eine Tagesmutter vermittelt, welche bei diesen unter Vertrag steht. Nur bei diesen Vermittlungsstellen erhalten Sie die Subventionen, da Sie den Betreuungsvertrag nicht mit der Tagesmutter machen sondern mit dem Sozialdienst Limmattal bze. dem Krippenverein Dietikon. Die Tagesmütter, welche der SDL oder der Krippenverein vermitteln, sind Angestellte dieser Institutionen und nicht selbständig wie ich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Tagesmutter vom SDL (Sozialdienst Limmattal) oder Krippenverein Dietikon und Ihnen?

Der SDL ist ein Zweckverband der Gemeinden im Limmattal und der Krippenverein Dietikon ist ein privater Verein. Die Gemeinden haben den gesetzlichen Auftrag, die ausserfamiliäre Kinderbertreuung sicher zu stellen. Diese beiden Institutionen übernehmen dabei für die Gemeinden die Vermittlung von Tagesmüttern, die Verwaltung, die Buchhaltung und das Inkasso. Die Tagesmütter sind beim SDL bzw. beim Kirppenverein angestellt. Die Eltern bezahlen die Betreuungsbeiträge diesen Institutionen.

Ich bin selbständige Tagesmutter und übernehme die Buchhaltung und das Inkasso selber. Daher kann ich die Betreuungspreise auch selber festlegen. Von der Leistung und Qualität her unterscheiden sich die Tagesmütter des SDL bzw. Krippenvereins Dietikon und selbständige Tagesmütter nicht. Selbständige Tagesmütter werden weiterhin vom Bezirk überprüft, ob sie alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Wichtig ist es, dass die Tagesmutter, die Kinder und Eltern miteinander harmonieren.

Ich möchte mein Kind mehr als 10 Stunden pro Tag betreuen lassen (z.B. von 07.00 - 18.00). Geht das und was kostet das?

Ja, das geht sicher. Sie bezahlen dafür einen ganzen Tag (bis 10 Stunden) und eine Zusatzstunde.

Ich muss nächste Woche länger arbeiten und kann mein Kind erst um 18.00 anstatt um 17.15 abholen. Geht das und was kostet das?

Ja, das geht. Sie bezahlen von 17.15 bis 18.00 je eine Zusatzstunde.

Kann ich die Betreuung von den Steuern abziehen?

Wenn Sie im Kanton Zürich steuerpflichtig sind, besteht die Möglichkeit eines Steuerabzuges. Bitte klären Sie ab, ob Sie die Bedingungen dafür erfüllen (z.B. Arbeitstätigkeit beider Elternteile bzw. Arbeitstätigkeit bei Alleinerziehenden). Beachten Sie auch, dass es eine Grenze für den Abzug gibt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Wegleitung zur Steuererklärung welche jedes Jahr verschickt wird, informieren sich direkt beim Steueramt oder online auf der Homepage des Steueramtes des Kantons Zürich . Sie finden Informationen unter der Rubrik "Abzug für fremdbetreute Kinder".